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Rückstausicherung


In der letzten Zeit haben Kellerüberflutungen und damit verbundene Schäden deutlich zugenommen. Insbesondere Starkregenereignisse, aber auch betriebliche Störungen können ein erhöhtes Rückstaurisiko aus der öffentlichen Kanalisation bewirken. Oft wenden sich die Geschädigten an den Kanalnetzbetreiber in dem Glauben, dass dieser für den entstandenen Schaden aufkommt.


An dieser Stelle weisen wir auf folgendes hin:

Gemäß der Abwassersatzung des Zweckverbandes Obere Bille (ZV) gilt für Grundstücksentwässerungsanlagen, dass die Grundstückseigentümer ihre Grundstücke gegen Rückstau aus den zentralen öffentlichen Abwasseranlagen selbst zu schützen haben! Diese Regelung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.


Das bedeutet:

Für Schäden, die durch fehlende oder unzureichende Rückstausicherungen entstehen, haftet nicht der ZV, sondern der Grundstückseigentümer selbst!


Wie kann es zu Rückstau kommen?

In der nachfolgenden Grafik ist eine Grundstücksentwässerungsanlage dargestellt. Im Falle eines Rückstaus in der öffentlichen Kanalisation  folgt diese dem Prinzip der kommunizierenden Röhren, d.h. das Abwasser aus den Hauptkanälen geht den Weg des geringsten Widerstandes und drückt zurück in die einzelnen Hausanschlussleitungen. Die sogenannte Rückstauebene bezeichnet die theoretische Höhenlage, die das ansteigende Abwasser maximal erreichen kann. Die Rückstauebene ist immer Oberkante Kanaldeckel (Straße), d. h. das Abwasser kann im Keller bis auf diese Ebene ansteigen, wenn kein ausreichender Schutz gegen Rückstau auf dem privaten Grundstück vorhanden ist.

 


Wie kann man sich vor Rückstau schützen?

Öffnungen von Grundstücksentwässerungsanlagen wie Ausgüsse, Bodenabläufe, Duschwannen, Klosettbecken (insbesondere im Kellerbereich) sowie Abläufe für Niederschlagswasser (insbesondere im Kellerabgang), die unterhalb der Rückstauebene liegen, müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gegen Rückstau aus den öffentlichen Abwasseranlagen gesichert werden. Durch den Einbau einer automatisch arbeitenden Hebeanlage mit Rückstauschleife oder (unter bestimmten Voraussetzungen) durch Rückstauverschlüsse ist ein zuverlässiger Schutz vor Schäden möglich. Hierbei ist folgendes zu beachten:


Hebeanlagen

Der Betrieb einer Abwasserhebeanlage mit Rückschleife über die Rückstauebene stellt den sichersten Schutz dar. Sie pumpt auch bei Rückstau Abwasser in die öffentliche Kanalisation, die Hausentwässerung bleibt in vollem Umfang betriebsfähig.


Rückstauverschlüsse

Unter der Rückstauebene liegende Ablaufstellen können bei  ausreichendem Gefälle zum Kanal hin mit Rückstauverschlüssen abgesperrt werden. Der Einbau ist jedoch nur zulässig, wenn es sich um keine Wohn- oder Aufenthaltsräume handelt, wenn ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht und bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden kann. Rückstauverschlüsse sind nur solange wirksam, wie sie regelmäßig gewartet werden.


Die vorstehenden Informationen können Sie sich hier als Info-Flyer herunter laden!

 

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