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Dieter Schütz  / pixelio.de

Trinkwasser

Nebenwasserzähler


 

Nebenwasserzähler

Zur Messung von Wassermengen die auf dem Grundstück zurückgehalten und nicht in den öffentlichen Schmutzwasserkanal eingeleitet werden (Viehwasser / Gartenwasser), können Nebenwasserzähler eingebaut werden. Die hiermit ermittelten Verbrauchsmengen bleiben bei der Abrechnung der Schmutzwassergebühr unberücksichtigt. Der Einbau von Nebenwasserzählern in die Hausinstallation darf nur durch eine Installationsfirma vorgenommen werden. Soweit der Nebenwasserzähler an den Außenwasserhahn angeschlossen werden soll, kann dies auch durch den Grundstückseigentümer selbst erfolgen. Eingebaut werden dürfen nur geeichte Geräte. Der erstmalige Einbau bzw. der durch das Mess- und Eichgesetz alle 6 Jahre vorgeschriebene Wechsel des Nebenwasserzählers ist beim Zweckverband Obere Bille anzumelden

 

Anzeigepflicht beim Mess- und Eichamt

Grundstückseigentümer sind gem. § 32 Mess- und Eichgesetz verpflichtet, die Verwendnung eines neuen Nebenwasserzählers innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme bei der zuständigen Eichbehörde anzuzeigen. Hierfür nutzen Sie am besten die zentrale Anzeigeplattform des Mess- und Eichamtes.

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