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Nebenwasserzähler - Trinkwasser

Dieter Schütz  / pixelio.de

 


 

 

Nebenwasserzähler

Zur Messung von Wassermengen die auf dem Grundstück zurückgehalten und nicht in den öffentlichen Schmutzwasserkanal eingeleitet werden (Viehwasser / Gartenwasser), können Nebenwasserzähler eingebaut werden. Die hiermit ermittelten Verbrauchsmengen bleiben bei der Abrechnung der Schmutzwassergebühr unberücksichtigt. Der Einbau von Nebenwasserzählern in die Hausinstallation darf nur durch eine Installationsfirma vorgenommen werden. Soweit der Nebenwasserzähler an den Außenwasserhahn angeschlossen werden soll, kann dies auch durch den Grundstückseigentümer selbst erfolgen. Eingebaut werden dürfen nur geeichte Geräte. Nebenwasserzähler sind bei der Abteilung Verbrauchsabrechnungen des Zweckverbandes anzumelden.

 

Anzeigepflicht beim Mess- und Eichamt

Die Anzeigepflicht neuer Messgeräte nach § 32 MessEG ist seit dem 01.01.2025 aufgehoben!

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