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Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen


Abwasserleitungen müssen dicht sein

Abwasser kann in den Boden und in das Grundwasser gelangen und die Umwelt verunreinigen, wenn Abwasserleitungen beschädigt und/oder undicht sind. Es besteht auch umgekehrt die Möglichkeit, das Grundwasser und Fremdwasser in die Leitungen gelangen und damit die abzuleitende Menge erhöhen und dadurch zu Problemen beim Abwassertransport und der Abwasserreinigung führen können.

 

Um das auszuschließen haben Grundstückseigentümer die Pflicht, ihre Entwässerungsanlagen instand zu halten und in vorgeschriebenen Zeitintervallen inspizieren bzw. eine Dichtheitsprüfung vornehmen zu lassen. Die rechtliche Grundlage für Dichtheitsprüfungen ist die DIN 1986 Teil 30 (in Schleswig-Holstein gelten die Fassung vom Februar 2003 sowie die Änderungen und Ergänzungen).


Was ist eine Grundstücksentwässerungsanlage?

Eine Grundstücksentwässerungsanlage umfasst alle abwassertechnischen Anlagen, d.h. Rohre, Schächte, Abscheider oder ähnliches auf den Grundstücken. Sie dient dem Sammeln, dem Fortleiten bzw. dem Behandeln von Schmutz- und Regenwasser. Die Grundstücksentwässerungsanlage endet im Zuständigkeitsbereich des Zweckverbandes Obere Bille an der jeweiligen Grundstücksgrenze. Der Dichtheitsprüfung unterliegen nur die Abwasserleitungen (einschließlich der Schächte), die Kontakt mit dem Erdreich haben.


Fristen für Dichtheitsprüfungen

Das Umweltministerium hat eine neue Vorgabe zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen gemacht. Danach ist die Erstprüfung der privaten Leitungen bis zum Jahr 2040 durchzuführen. Nachweise zur Dichtheitsprüfung die schon vor 2040 durchgeführt werden bzw. wurden, behalten ihre Gültigkeit. Damit werden Grundstückseigenümer/innen, die schon frühzeitig die Prüfungen durchführen, nicht benachteiligt.

 

Kategorie

Erstprüfung

Wiederholungsprüfung

Schmutzwasser (außerhalb von Wasserschutzgebieten*)

Bis Ende 2025 bei Kanalnetzen, die bis zum 31.12.2022 nicht sanierungsbedürftig sind; ansonsten 3 Jahre nach Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes durch den Netzbetreiber, wenn diese nach dem 31.12.2022 erfolgt

Nach 30 Jahren

Niederschlagswasser (außerhalb von Wasserschutzgebieten*)

Gering verschmutzt
(Dachentwässerung)

Keine Überprüfung erforderlich

Normal verschmutzt
(z. B. von einem Kfz-Stellplaltz)

Bis Ende 2025 bei Kanalnetzen, die bis zum 31.12.2022 nicht sanierungsbedürftig sind; ansonsten 3 Jahre nach Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes durch den Netzbetreiber, wenn diese nach dem 31.12.2022 erfolgt

Nach 30 Jahren

Gewerbliches Abwasser

Vor der Abwasserbe-hanlungsanlage

Unverzüglich, spätestens 2015

Nach 5 Jahren

Nach der Abwasser-behandlungsanlage

Unverzüglich, spätestens 2015

Nach 15 Jahren

* Alle Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Zweckverbandes Obere Bille liegen außerhalb von Wasserschutzgebieten


Dichtheitsprüfung bestehender Grundstücksentwässerungsanlagen

Die Dichtigkeit bestehender Anlagen wird durch eine optische Inspektion überprüft. Dafür fährt man mit einer speziellen Kamera durch die Rohre. Die Aufnahmen aus dem Rohrinneren werden auf einen Bildschirm angezeigt, so dass mögliche Schäden zu erkennen sind. Kamerabefahrungen dürfen nur durch Fachfirmen durchgeführt werden, die im Regelfall vorab auch eine Reinigung der Grund- und Anschlussleitungen vornehmen. Bei der Prüfung festgestellte Mängel an dem Entwässerungssystem muss der Grundstückseigentümer so schnell wie möglich beheben lassen.


Dichtheitsprüfung neuer Grundstücksentwässerungsanlagen

Für die Herstellung neuer Abwasseranlagen ist eine Erlaubnis des Zweckverbandes Obere Bille erforderlich (Antragsformular). Die Erlaubnis enthält grundsätzlich eine Auflage, wonach neue Abwasseranlagen vor der Inbetriebnahme auf Dichtheit zu prüfen sind. Das gilt für alle Schmutzwasserleitungen außerhalb und unterhalb von Gebäuden und deren Schächte, für Inspektionsöffnungen, Hebeanlagen, Sammelgruben und ähnliche Anlagen. Die vom Übergabeschacht abgehende Hausanschlussleitung bis zur Grundstücksgrenze gehört zum privaten Netz und muss bei der privaten Dichtheitsprüfung mit geprüft werden. Grundsätzlich müssen auch alle erdverlegten Niederschlagswasserleitungen dicht sein.

 

Die Dichtheitsprüfung besteht in der Regel aus zwei Teilen: Der Prüfung der erdverlegten Leitungen und der Prüfung des Übergabeschachts. Die Prüfung der erdverlegten Leitungen kann mittels Luft oder Wasser durchgeführt werden, auch eine Kombination der Methoden ist möglich. Entscheidend ist, dass ein bestimmter Luft- oder Wasserdruck unter bestimmten Bedingungen über einen vorgegebenen Zeitraum gehalten wird. Schächte, Inspektionsöffnungen und ähnliche Anlagenteile werden in der Regel mit Wasser geprüft. Alternativ kann auch eine einzige Dichtheitsprüfung mit Wasser für die gesamte Grundstücksentwässerungsanlage durchgeführt werden.


Weiterführende Informationen zum Thema:

 

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